Brice schrieb:Stephan Daschner Düsseldorfer EG 6 Spiele Sperre, Geldstrafe
Daschner hatte nach der Schlusssirene in Hamburg den Puck in Richtung Fangnetz geschlenzt; die Scheibe war jedoch darüber gegangen und soll eine Zuschauerin getroffen haben.
Aha ...
Du musst schon den richtigen Artikel lesen:
Das Verfahren gegen Stephan Daschner
Aufgrund der Zusatzmeldung zum Spiel Hamburg gegen Düsseldorf am 15.03.2015 wurde gegen den Spieler Stephan Daschner ein nachträgliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Nach Würdigung der Beweismittel stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar. Nach der Schlusssirene landet der Puck auf dem Außennetz des Düsseldorfer Tores. Der Spieler Daschner schlägt mit dem Schläger gegen das Netz, so dass die Scheibe nach oben springt. Sodann schlägt er den Puck aus der Luft steil nach oben. Der Puck fliegt über das Fangnetz hinter dem Tor in Richtung der vollen Zuschauerränge.
Der Disziplinarausschuss ist der Ansicht, dass hier ein Verstoß gegen IIHF Regel 165 in Form einer grob sportwidrigen Handlung vorliegt.
Der Disziplinarausschuss hält die Sperre von sechs Spielen in Verbindung mit der Geldstrafe für angemessen, da der Spieler so heftig gegen die Scheibe schlägt, dass diese über das angebrachte Fangnetz, welches zum Schutz der Zuschauer angebracht wurde, hinwegfliegt. Diese Handlung beinhaltet ein enormes Gefährdungspotential für die Zuschauer. Die Verletzung der Zuschauerin ist bei der Strafzumessung letztlich nicht relevant, da die Aktion für sich genommen schon die ausgesprochene Strafe begründet.
Darüber hinaus sind solche Aktionen dazu geeignet, unabhängig davon, ob dabei jemand zu Schaden kommt, dem Ansehen des Eishockeysports in der Öffentlichkeit enormen Schaden zuzufügen. Gefährdungen von Zuschauern können nicht toleriert werden.