Ich habe noch nie was darüber gehört/gelesen, daß im realen Spielbetrieb (egal ob Eishockey, Fußball oder meinetwegen Eisstockschießen) bei Spielausfall einem Spieler Tore, Assists, Pluspunkte oder was auch immer hinzugezählt werden. So sollte es auch beim EZM bleiben. Alles andere würde die persönlichen Spielerstatistiken mehr verfälschen als ein ausgefallenes Spiel. Bekommt ein Spieler deshalb keine Trophy, hätte er eben in den anderen Spielen mehr punkten müssen, durch Verändern der Taktik z.B.
Zu den Strafzahlungen: Tritt das Heimteam nicht an, entsteht dem Gastteam kein finanzieller Schaden. Noch nicht einmal durch eventuell möglicherweise vielleicht wegen genau diesem Spielausfall nicht mehr erringbarer Trophies. Tritt das Gastteam nicht an, so erzielt das Heimteam trotzdem genau die Einnahmen, die es bei durchgeführtem Spiel auch bekommen hätte. Also auch hier kein finanzieller Nachteil. Warum dann also zusätzlich einen finanziellen Vorteil einführen?
In beiden Fällen bekommt das angetretene Team "am grünen Tisch" auch die vollen 3 Siegpunkte plus 5 Tore für die Tordifferenz zugesprochen. In vielen Fällen also mehr als wenn das Spiel stattgefunden hätte. Eigentlich sind sogar die bestraft, die gegen so ein Team antreten mussten und vielleicht verloren oder nur knapp gewonnen haben. Aber so sind nun mal die Regeln, in der Realität wie auch hier.
Strafzahlungen selbst würden m.M.n. in den meisten Fällen wirkungslos verpuffen. Wenn ich heute keine Lust mehr auf EZM habe und das Team sich selbst überlasse, juckt es mich herzlich wenig, ob ich eine Strafe bekomme oder nicht. Wenn mein Team in finanziellen Nöten ist, mir deshalb Spieler abspringen und ich (noch) nicht mit Amateuren aufgefüllt hab, entlockt mir eine 10.000 oder 50.000-€-Strafe bei 5-50 Mio. Miesen gerade mal ein Schulterzucken.
Und um es nochmal mit der Realität zu vergleichen. Strafzahlungen gibt es meines Wissen nur dann, wenn ein Team selbstverschuldet nicht antritt. Weil der Mannschaftsbus wegen Unwetter/Schneesturm oder so nicht durchkommt wäre "höhere Gewalt" und berechtigt nicht zu Schadenersatz. Ist ein Team dagegen zahlungsunfähig und zieht sich aus dem lfd. Spielbetrieb zurück, fallen genausowenig Strafzahlungen an. Kein Insolvenzrichter würde solche Forderungen als vorrangig ansehen. Höchstens wenn ganz zum Schluß alle vorrangigen Gläubiger bedient wurden und das Spielfeld zu Eiswürfeln geschreddert würde, bekäme die vielleicht der Verband als "Sachleistung".
Menschenhandel? Nein, danke. - Pro Abschaffung der Transferzahlungen!